Arbeitsgerichtszuständigkeit bei Darlehensgewährung : LG Wien 44 R 284/84 v.19.12.1984
Wird die Darlehensgewährung von der Anstellung des Darlehensgebers abhängig gemacht, dann ist jener sachliche innere Zusammenhang gegeben, der die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes begründet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
347.98 Gerichte: Zuständigkeit 336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Wird die Darlehensgewährung von der Anstellung des Darlehensgebers abhängig gemacht, dann ist jener sachliche innere Zusammenhang gegeben, der die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes begründet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |