Partielles Verbot krankheitsbedingter Kündigungen durch die Regelungen über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Bei einer Kündigung wegen Krankheit dürfen im Rahmen der Interessenabwägung die gesetzlichen Lohnfortzahlungskosten nicht zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Sonstige durch die Abwesenheit des Arbeitnehmers verursachte Kosten wären allenfalls dann berücksichtigungsfähig, wenn sie eine...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 10)
VerfasserIn: Stein, Axel
Ort / Verlag / Datum:10.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.216 Lohnfortzahlung
331.135 Kündigungsschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei einer Kündigung wegen Krankheit dürfen im Rahmen der Interessenabwägung die gesetzlichen Lohnfortzahlungskosten nicht zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Sonstige durch die Abwesenheit des Arbeitnehmers verursachte Kosten wären allenfalls dann berücksichtigungsfähig, wenn sie einen das normale Mass erheblich übersteigenden Umfang erreichten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog