Benachteiligungsverbot bei Ersatzmitgliedern des Betriebsrates : EA Leoben Re 26/84 v.26.11.1984 - ArbVG: 115 Abs 3

Der Schutz des Benachteiligungsverbotes des 115 Abs 3 ArbVG kommt Ersatzmitgliedern des Betriebrates grundsätzlich nicht zu. Nur dann, wenn ein Ersatzmitglied ein Mitglied des Betriebsrates durch mindestens zwei Wochen ununterbrochen vertreten hat und der Betriebsinhaber davon unverzüglich in Kenntn...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Schutz des Benachteiligungsverbotes des 115 Abs 3 ArbVG kommt Ersatzmitgliedern des Betriebrates grundsätzlich nicht zu. Nur dann, wenn ein Ersatzmitglied ein Mitglied des Betriebsrates durch mindestens zwei Wochen ununterbrochen vertreten hat und der Betriebsinhaber davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wurde, könnte allenfalls davon ausgegangen werden, dass der Schutz gilt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog