Benachteiligungsverbot bei Ersatzmitgliedern des Betriebsrates : EA Leoben Re 26/84 v.26.11.1984 - ArbVG: 115 Abs 3
Der Schutz des Benachteiligungsverbotes des 115 Abs 3 ArbVG kommt Ersatzmitgliedern des Betriebrates grundsätzlich nicht zu. Nur dann, wenn ein Ersatzmitglied ein Mitglied des Betriebsrates durch mindestens zwei Wochen ununterbrochen vertreten hat und der Betriebsinhaber davon unverzüglich in Kenntn...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Schutz des Benachteiligungsverbotes des 115 Abs 3 ArbVG kommt Ersatzmitgliedern des Betriebrates grundsätzlich nicht zu. Nur dann, wenn ein Ersatzmitglied ein Mitglied des Betriebsrates durch mindestens zwei Wochen ununterbrochen vertreten hat und der Betriebsinhaber davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wurde, könnte allenfalls davon ausgegangen werden, dass der Schutz gilt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |