Kündigung bei Krankheit : Bundesarbeitsgericht v.18.10.1984
Das Arbeitsverhältnis ist ein Austauschverhältnis. Dies ist auch bei der Frage zu berücksichtigen, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Eine Kündigung könne dann sozial gerechtfertigt sein, wenn dieses Austauschverhältnis auf Dauer erheblich gestört ist, weil mit immer neuen beträchtlichen F...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.216 Lohnfortzahlung 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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