Widerspruch zwischen Spruch und Begründung bei SV-Bescheiden : VGH 83/08/0062 v.15.10.1984
Der Widerspruch zwischen dem Spruch und der Begründung des Bescheides des Landeshauptmannes ist deshalb wesentlich, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser in Ausübung des freien Ermessens den von der Gebietskrankenkasse ziffernmässig vorgeschriebenen Betrag herabgesetzt hätte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4 Sozialversicherung
351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4 Sozialversicherung | Dokument Nr. A-446851 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |