Widerspruch zwischen Spruch und Begründung bei SV-Bescheiden : VGH 83/08/0062 v.15.10.1984

Der Widerspruch zwischen dem Spruch und der Begründung des Bescheides des Landeshauptmannes ist deshalb wesentlich, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser in Ausübung des freien Ermessens den von der Gebietskrankenkasse ziffernmässig vorgeschriebenen Betrag herabgesetzt hätte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:11.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4 Sozialversicherung Dokument Nr. A-446851 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage