Haftungsausschluss für 'schlichte' grobe Fahrlässigkeit bei Bankauskunft zulässig : OGH 7 Ob 666/84 v.22.11.1984 - ABGB: 879, 1295, 1300, 1331 / AGBöKr: Pkt 33 Abs.2

Die Bank hat wegen des hohen Schadensrisikos ein legitimes Interesse am Haftungsausschluss auch für 'schlichte' grobe Fahrlässigkeit bei Bonitätsauskünften.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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