Angemessenheitsprüfung bei einer Mietzinsvorauszahlung : OGH 6 Ob 673/84 v.24.10.1984 - MRG: 16 Abs.1,27

Die Angemessenheit einer auf den Hauptmietzins anzurechnenden einmaligen Leistung iSd 16 Abs.1 MRG kann nur dann beurteilt werden, wenn eine zumindest schlüssige Abrede über die Mietzeit besteht, für die die einmalige Leistung Entgelt sein soll.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.541 Mietzins
347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Angemessenheit einer auf den Hauptmietzins anzurechnenden einmaligen Leistung iSd 16 Abs.1 MRG kann nur dann beurteilt werden, wenn eine zumindest schlüssige Abrede über die Mietzeit besteht, für die die einmalige Leistung Entgelt sein soll.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog