Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Belegschaftsvertreter eines Aufsichtsrates : AG Wien 4 Cr 1016/84 v.19.9.1984

Da Arbeitnehmervertreter gleiche Rechte und Pflichten wie die anderen Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft haben, sind die Arbeitnehmervertreter auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:11.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
347.725 Aktienrecht
347.943.5 Berufsgeheimnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein