Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Belegschaftsvertreter eines Aufsichtsrates : AG Wien 4 Cr 1016/84 v.19.9.1984
Da Arbeitnehmervertreter gleiche Rechte und Pflichten wie die anderen Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft haben, sind die Arbeitnehmervertreter auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
347.725 Aktienrecht 347.943.5 Berufsgeheimnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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ARD Betriebsdienst (1985)
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