906 f ABGB 10 AZG 49 BDG 16 Abs 1 GehG 5 Abs 5 HGHAngG 63 Abs 1 LAG 22 VBG : OGH 4 ob 120/83 v.4.10.1983

Das Dienstverhältnis der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen ist trotz seines öffentlich-rechtlichen Einschlages grundsätzlich ein privatrechtliches. Mangels einer besonderen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Grundlage kann eine Abgeltung von Überstundenleistungen durch Freizeitausgleic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit
656.2 ÖBB
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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