Eigenverantwortlichkeit der Minister, bedingter Organkontrollantrag : VerfGH Rheinl-Pfalz v.24.10.1984

Die Landesregierung trägt für eine Rechtsverordnung, die ein ihr angehörender Minister aufgrund einer ihm gesetzlich erteilten Ermächtigung erlässt, nicht die staatsrechtliche Verantwortung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:353.9 Landesregierung
351.9 Verwaltungsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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