Gilt das Verkehrszeichen 'Fahrverbot für Motorräder' auch für Motorfahrräder?

Abgesehen von der Tatsache, dass gem 2 Z 15 KFG unter einem Motorrad ohnedies nur ein einspuriges Kraftrad zu verstehen ist fallen ja Motorfahrräder nicht unter diese Begriffsbestimmung und sind daher gem der Überschrift des 52a Z 6a vom letzterwähnten Fahrverbot nicht ausgenommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verkehrsrecht (1985; Nr 3; S 77-79)
VerfasserIn: Duschel, Stephan
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
629.118.6 Motorräder
629.118.3 Fahrräder
629.118.35 Mopeds
629.118.68 Motorroller
629.118.6 Krafträder
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 351.811 Strassenverkehrsordnung Dokument Nr. A-445913 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage