Kündigung : EA Feldkirch Re 20/84 v.18.10.1984
Eine Kündigung ist als zugegangen anzusehen, wenn die Erklärung in den persönlichen Bereich des Empfängers gelangt, und zwar so, dass er unter regelmässigen Umständen von ihr Kenntnis erhalten kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-445903 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |