Kündigung : EA Feldkirch Re 20/84 v.18.10.1984

Eine Kündigung ist als zugegangen anzusehen, wenn die Erklärung in den persönlichen Bereich des Empfängers gelangt, und zwar so, dass er unter regelmässigen Umständen von ihr Kenntnis erhalten kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Kündigung ist als zugegangen anzusehen, wenn die Erklärung in den persönlichen Bereich des Empfängers gelangt, und zwar so, dass er unter regelmässigen Umständen von ihr Kenntnis erhalten kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog