Zur Teilbarkeit von (fern-) strassenrechtlichen Planungsentscheidungen

Die Behörden sind bei der Bildung von Abschnitten für (fern-) strassenrechtliche Planfeststellungen verhältnismässig frei. Die Verwaltungsgerichte haben sich darauf zu beschränken, Planungsentscheidungen regelmässig nur in dem Umfang aufzuheben, in dem Rechtspositionen der klagenden Partei betroffen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
711 Raumplanung
625.7/.8 Strassenbau
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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