Gesetz kennt keine Hacker : Betrug an Mensch oder Maschine
Selbst die Post als 'Datenspediteur' ist gegen Hacker relativ machtlos. Kommt sie einem 'Computerpiraten' auf die Schliche, so kann sie höchstens nach einer Vorwarnung seinen Anschluss sperren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.53 Wirtschaftskriminalität
343.721 Betrug 383.8 Postverwaltung 654.17 Bildschirmtext 007.5 EDV |
Region: | BRD
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.53 Wirtschaftskriminalität | Dokument Nr. A-445096 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |