Gesetz kennt keine Hacker : Betrug an Mensch oder Maschine

Selbst die Post als 'Datenspediteur' ist gegen Hacker relativ machtlos. Kommt sie einem 'Computerpiraten' auf die Schliche, so kann sie höchstens nach einer Vorwarnung seinen Anschluss sperren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1985)
Ort / Verlag / Datum:13.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.53 Wirtschaftskriminalität
343.721 Betrug
383.8 Postverwaltung
654.17 Bildschirmtext
007.5 EDV
Region:BRD
Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 343.53 Wirtschaftskriminalität Dokument Nr. A-445096 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage