Art.3 ScheckG : BGH v.21.5.1984

Eine nicht kontoführende Stelle der bezogenen Bank verletzt in der Regel ihre Prüfungspflicht, wenn sie einen Scheck an einen Einreicher bar auszahlt, der sich nicht als Kontoinhaber oder sonst Verfügungsberechtigter ausweisen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1985; Nr 3; S 108-111)
VerfasserIn: Rehbein, D
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.71 Banken
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine nicht kontoführende Stelle der bezogenen Bank verletzt in der Regel ihre Prüfungspflicht, wenn sie einen Scheck an einen Einreicher bar auszahlt, der sich nicht als Kontoinhaber oder sonst Verfügungsberechtigter ausweisen kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog