Sperr-Recht des Betriebsrates verfassungsrechtlich nicht bedenklich : Verfassungsgerichtshof B 370/83 v.5. Dezember 1984
Verfassungsgerichtshof gegen 105 Abs.3 des Arbeitsverfassungsgesetzes keine Bedenken. Vom Grundsatz der Kündigungsfreiheit ausgehend soll dem Arbeitgeber im Interesse einer wirksamen Betriebsführung diese Freiheit erhalten bleiben, wenn schon das Organ der Arbeitnehmerschaft der beabsichtigten Massn...
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Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Verfassungsgerichtshof gegen 105 Abs.3 des Arbeitsverfassungsgesetzes keine Bedenken. Vom Grundsatz der Kündigungsfreiheit ausgehend soll dem Arbeitgeber im Interesse einer wirksamen Betriebsführung diese Freiheit erhalten bleiben, wenn schon das Organ der Arbeitnehmerschaft der beabsichtigten Massnahme zustimmt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |