Eine Belohnung für Treue zum Betrieb : Arbeitgeberdarlehen

Steuerrechtlich ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer die Zinsersparnisse zu versteuern hat, wenn bei einem Darlehensbetrag von über 5000 DM der Zinssatz unter 4% liegt und die Zinsen beim Arbeitnehmer keine Werbungskosten sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Unternehmer (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistungen, betriebliche
336.77 Kredite
331.116 Arbeitsverträge
336.2 Lohnsteuer
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.17 Sozialleistungen, betriebliche Dokument Nr. A-443503 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage