Kunstfreiheit : BVerfG v.17.7.1984

Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist durch Art.5 Abs.3 S.1 GG vorbehaltlos gewährleistet. Künstlerische Äusserungen sind interpretationsfähig und interpretationsbedürftig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:7 Kunst
792 Theater
342.7 Grundrechte
342.727 Meinungsfreiheit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist durch Art.5 Abs.3 S.1 GG vorbehaltlos gewährleistet. Künstlerische Äusserungen sind interpretationsfähig und interpretationsbedürftig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog