Kunstfreiheit : BVerfG v.17.7.1984
Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist durch Art.5 Abs.3 S.1 GG vorbehaltlos gewährleistet. Künstlerische Äusserungen sind interpretationsfähig und interpretationsbedürftig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 7 Kunst
792 Theater 342.7 Grundrechte 342.727 Meinungsfreiheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist durch Art.5 Abs.3 S.1 GG vorbehaltlos gewährleistet. Künstlerische Äusserungen sind interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |