Berufliche Reise - Dienstort - Familienheimfahrten
Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH liegt eine Reise dann vor, wenn sie über den Umkreis von 25 km vom Betriebsort hinausgeht. Wird ein Arbeitnehmer für länger als eine Woche auf eine bestimmte Arbeitsstelle entsendet, so liegt keine berufliche Reise vor.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.82F Dienstreisen
336.2 Lohnsteuer 336.2 Einkommensteuer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH liegt eine Reise dann vor, wenn sie über den Umkreis von 25 km vom Betriebsort hinausgeht. Wird ein Arbeitnehmer für länger als eine Woche auf eine bestimmte Arbeitsstelle entsendet, so liegt keine berufliche Reise vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |