Berufliche Reise - Dienstort - Familienheimfahrten

Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH liegt eine Reise dann vor, wenn sie über den Umkreis von 25 km vom Betriebsort hinausgeht. Wird ein Arbeitnehmer für länger als eine Woche auf eine bestimmte Arbeitsstelle entsendet, so liegt keine berufliche Reise vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:02.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
336.2 Lohnsteuer
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH liegt eine Reise dann vor, wenn sie über den Umkreis von 25 km vom Betriebsort hinausgeht. Wird ein Arbeitnehmer für länger als eine Woche auf eine bestimmte Arbeitsstelle entsendet, so liegt keine berufliche Reise vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog