Kein Dienstversäumnis während eines Urlaubes : OGH 4 Ob 147/84 v.11.12.1984

Wenn ein schuldhaftes und pflichtwidriges Versäumen der Arbeitszeit nicht vorliegt, kann dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen werden, dass er während dieses Zeitraumes Anordnungen des Arbeitgebers nicht befolgt hätte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:02.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn ein schuldhaftes und pflichtwidriges Versäumen der Arbeitszeit nicht vorliegt, kann dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen werden, dass er während dieses Zeitraumes Anordnungen des Arbeitgebers nicht befolgt hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog