Einseitige Änderung der Arbeitszeit ist unzulässig : Bundesarbeitsgericht (7 AZR 509/83) v.12.12.1984

Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die den Arbeitgeber bei arbeitszeitabhängiger Vergütung berechtigen soll, den Umfang der Arbeitszeit 'von Fall zu Fall' innerhalb eines zeitlichen Rahmens oder bis zu einer zeitlichen Höchstgrenze zu bestimmen, stellt eine objektive Umgehung von zwing...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Arbeitsverträge
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die den Arbeitgeber bei arbeitszeitabhängiger Vergütung berechtigen soll, den Umfang der Arbeitszeit 'von Fall zu Fall' innerhalb eines zeitlichen Rahmens oder bis zu einer zeitlichen Höchstgrenze zu bestimmen, stellt eine objektive Umgehung von zwingenden Vorschriften des Kündigungs-und Kündigungsschutzrechts dar und ist daher nichtig.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog