VfGH-Rechtsprechung erzwingt Totalreform bei Finanzstrafbehörden : Zur Kollision von Finanzstrafgesetz und Menschenrechtskonvention

Am 3. Dezember 1984 hat der Verfassungsgerichtshof zwei Wortfolgen im 89 Abs.1 FinStrG sowie den 89 Abs.2 FinStrG zur Gänze aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer- und Wirtschaftskartei (1985; Nr 8; S 1-8)
VerfasserIn: Harbich, Heribert
Ort / Verlag / Datum:15.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.359 Finanzstrafrecht
342.7 Menschenrechte
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.359 Finanzstrafrecht Dokument Nr. A-442866 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage