Entlassung nach Dienstunfähigkeit wegen selbstverschuldeten Arbeitsunfalles : AG Wien 6 Cr 84/84 v.7.11.1984

Ist ein Arbeitnehmer durch einen Unfall, den er selbst verschuldet hat, unfähig geworden, die bisherigen Dienste zu leisten, ist dies ein Entlassungsgrund nach 27 Z.2 AngG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:26.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist ein Arbeitnehmer durch einen Unfall, den er selbst verschuldet hat, unfähig geworden, die bisherigen Dienste zu leisten, ist dies ein Entlassungsgrund nach 27 Z.2 AngG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog