Untreue durch Nichterstattung schlechtgläubig erhaltener Zahlungen : AG Wien 4 Cr 1561/83 v.25.9.1984

Sind durch den Irrtum einer Angestellten des Arbeitgebers Zahlungen auf das Konto eines Arbeitnehmers eingegangen, die eindeutig dem Arbeitgeber zustehen und dem Arbeitnehmer hätten auffallen müssen, wird er zu Recht gemäss 27 Abs.1 AngG wegen Untreue entlassen, wenn er sich grundlos weigert, die ih...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:22.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sind durch den Irrtum einer Angestellten des Arbeitgebers Zahlungen auf das Konto eines Arbeitnehmers eingegangen, die eindeutig dem Arbeitgeber zustehen und dem Arbeitnehmer hätten auffallen müssen, wird er zu Recht gemäss 27 Abs.1 AngG wegen Untreue entlassen, wenn er sich grundlos weigert, die ihm nicht zustehenden Beträge rückzuerstatten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog