Auskunftspflicht gegenüber deutschen Finanzstrafbehörden

Den österreichischen Finanzstrafbehörden stehen bei Erledigung eines auf den erwähnten Vertrag gestützten Rechtshilfeersuchens die gleichen Befugnisse zu, wie in Verfahren, die vor inländischen Behörden geführt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1985; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:14.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.359 Finanzstrafrecht
341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
336.719 Bankgeheimnis
336.07 Finanzverwaltung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den österreichischen Finanzstrafbehörden stehen bei Erledigung eines auf den erwähnten Vertrag gestützten Rechtshilfeersuchens die gleichen Befugnisse zu, wie in Verfahren, die vor inländischen Behörden geführt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog