Annahmeverzug nach fristloser Kündigung durch Arbeitgeber : Bundesarbeitsgericht v.9.8.1984
Es bedarf einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann / Daher gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise fristlos kündigt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 6; S 399-401)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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