Annahmeverzug nach fristloser Kündigung durch Arbeitgeber : Bundesarbeitsgericht v.9.8.1984

Es bedarf einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann / Daher gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise fristlos kündigt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 6; S 399-401)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es bedarf einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann / Daher gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise fristlos kündigt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog