Rechtsfolgen der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen Hersteller an Leasingnehmer : Bundesgerichtshof v.5.12.1984

Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Hersteller/ Lieferanten an den Leasingnehmer abgetreten und tritt er seine Ansprüche aus dem Leasingvertrag an den Hersteller/ Lieferanten ab, so kann der Leasingnehmer diesem gegenüber bei Geltendmachung der Leasingansp...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 6; S 354-357)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Hersteller/ Lieferanten an den Leasingnehmer abgetreten und tritt er seine Ansprüche aus dem Leasingvertrag an den Hersteller/ Lieferanten ab, so kann der Leasingnehmer diesem gegenüber bei Geltendmachung der Leasingansprüche den abgetretenen Wandelungsanspruch einredeweise geltend machen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog