Wehrpflicht eines Geistlichen der Scientologykirche : BVerwG v.25.5.1984

Braucht für den Fall einer Unterbrechung der Ausbildung der bereits absolvierte Ausbildungsteil nicht förmlich wiederholt zu werden, so kann daraus auf das Vorliegen eines bereits abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts nur ausnahmsweise dann geschlossen werden, wenn sich der absolvierte und der noch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 7; S 393-397)
Ort / Verlag / Datum:13.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.25 Wehrdienstzeit
28 Kirchen, christliche
327.36 Wehrdienstverweigerung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Braucht für den Fall einer Unterbrechung der Ausbildung der bereits absolvierte Ausbildungsteil nicht förmlich wiederholt zu werden, so kann daraus auf das Vorliegen eines bereits abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts nur ausnahmsweise dann geschlossen werden, wenn sich der absolvierte und der noch ausstehende Ausbildungsteil gravierend voneinander unterscheiden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog