Wehrpflicht eines Geistlichen der Scientologykirche : BVerwG v.25.5.1984
Braucht für den Fall einer Unterbrechung der Ausbildung der bereits absolvierte Ausbildungsteil nicht förmlich wiederholt zu werden, so kann daraus auf das Vorliegen eines bereits abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts nur ausnahmsweise dann geschlossen werden, wenn sich der absolvierte und der noch...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 7; S 393-397)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 355.25 Wehrdienstzeit
28 Kirchen, christliche 327.36 Wehrdienstverweigerung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Braucht für den Fall einer Unterbrechung der Ausbildung der bereits absolvierte Ausbildungsteil nicht förmlich wiederholt zu werden, so kann daraus auf das Vorliegen eines bereits abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts nur ausnahmsweise dann geschlossen werden, wenn sich der absolvierte und der noch ausstehende Ausbildungsteil gravierend voneinander unterscheiden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |