Zum Begriff der 'erheblichen Eigenmittel' in 16 Abs.1 Z.3 MRG im Gegensatz zu 'erheblichen Mitteln' in 16 Abs.1 Z.5 und 6 MRG : OGH 5 Ob 50/84 v.9.10.1984
Es fällt auf, dass der Gesetzgeber in 16 Abs.1 Z.3 MRG die Aufwendung erheblicher Eigenmittel und in 16 Abs.1 Z.5 und 6 MRG die Aufwendung erheblicher Mittel durch den Vermieter verlangt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Österr Hausbesitz (1985; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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