Zum Begriff der 'erheblichen Eigenmittel' in 16 Abs.1 Z.3 MRG im Gegensatz zu 'erheblichen Mitteln' in 16 Abs.1 Z.5 und 6 MRG : OGH 5 Ob 50/84 v.9.10.1984

Es fällt auf, dass der Gesetzgeber in 16 Abs.1 Z.3 MRG die Aufwendung erheblicher Eigenmittel und in 16 Abs.1 Z.5 und 6 MRG die Aufwendung erheblicher Mittel durch den Vermieter verlangt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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