Kriterien für eine Ausschreibung nach dem AusschreibungsG : OGH 8 Ob 605/84 v.4.10.1984
Das Ausschreibungsgesetz enthält kein Verbot, ein aus sachlichen Gründen für erforderlich gehaltenes Mindest-oder Höchstalter für die ausgeschriebene Funktion bereits in die Ausschreibung aufzunehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.082.33 Beamte: Stellenausschreibung
658.114.4 GesmbH 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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