Berücksichtigung eines positiven Ertragswertes bei Feststellung der Überschuldung : OGH 7 Ob 565/84 v.10.5.1984

Eine Überschuldung ist nicht anzunehmen, wenn zwar die bilanzierten Werte selbst unter Offenlegung der stillen Reserven eine 'rechnerische' Überschuldung ergeben, diese aber durch den Ertragswert ausgeglichen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
657.372.1 Unternehmensbewertung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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