Berücksichtigung eines positiven Ertragswertes bei Feststellung der Überschuldung : OGH 7 Ob 565/84 v.10.5.1984

Eine Überschuldung ist nicht anzunehmen, wenn zwar die bilanzierten Werte selbst unter Offenlegung der stillen Reserven eine 'rechnerische' Überschuldung ergeben, diese aber durch den Ertragswert ausgeglichen werden kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
657.372.1 Unternehmensbewertung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Überschuldung ist nicht anzunehmen, wenn zwar die bilanzierten Werte selbst unter Offenlegung der stillen Reserven eine 'rechnerische' Überschuldung ergeben, diese aber durch den Ertragswert ausgeglichen werden kann.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog