Berücksichtigung eines positiven Ertragswertes bei Feststellung der Überschuldung : OGH 7 Ob 565/84 v.10.5.1984
Eine Überschuldung ist nicht anzunehmen, wenn zwar die bilanzierten Werte selbst unter Offenlegung der stillen Reserven eine 'rechnerische' Überschuldung ergeben, diese aber durch den Ertragswert ausgeglichen werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
657.372.1 Unternehmensbewertung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Eine Überschuldung ist nicht anzunehmen, wenn zwar die bilanzierten Werte selbst unter Offenlegung der stillen Reserven eine 'rechnerische' Überschuldung ergeben, diese aber durch den Ertragswert ausgeglichen werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |