15 DDV ÖBB 10 AZG 906 ABGB : OGH 4 Ob 120/83 v.4.10.1983

Wurde dem AN ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Überstundenvergütung und Zeitausgleich eingeräumt, ist er an die im Einzelfall einmal getroffene Wahl gebunden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 1; S 20-24)
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde dem AN ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Überstundenvergütung und Zeitausgleich eingeräumt, ist er an die im Einzelfall einmal getroffene Wahl gebunden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog