1319 ABGB : OGH 4 Ob 18,19/84 v.13.3.1984
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach 1319 ABGB sind solche Vorkehrungen erforderlich, die vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs und den Umständen gemäss, also auf Grund objektiver Beurteilung, erwartet werden können. Bei Häusern ist die Sorgfalt eines ordentlichen Hausverwalters anzuwend...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 1; S 24-27)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.81 Verkehrssicherheit
347.51 Haftpflicht 347 Privatrecht 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach 1319 ABGB sind solche Vorkehrungen erforderlich, die vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs und den Umständen gemäss, also auf Grund objektiver Beurteilung, erwartet werden können. Bei Häusern ist die Sorgfalt eines ordentlichen Hausverwalters anzuwenden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |