1319 ABGB : OGH 4 Ob 18,19/84 v.13.3.1984

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach 1319 ABGB sind solche Vorkehrungen erforderlich, die vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs und den Umständen gemäss, also auf Grund objektiver Beurteilung, erwartet werden können. Bei Häusern ist die Sorgfalt eines ordentlichen Hausverwalters anzuwend...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 1; S 24-27)
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.81 Verkehrssicherheit
347.51 Haftpflicht
347 Privatrecht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach 1319 ABGB sind solche Vorkehrungen erforderlich, die vernünftigerweise nach der Auffassung des Verkehrs und den Umständen gemäss, also auf Grund objektiver Beurteilung, erwartet werden können. Bei Häusern ist die Sorgfalt eines ordentlichen Hausverwalters anzuwenden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog