Grenzen des Vertrauensschutzes beim Zustimmungsverfahren nach 103 BetrVG : Bundesarbeitsgericht v.23.8.1984

Im Zustimmungsverfahren nach 103 BetrVG ist das Betriebsratsmitglied, dem gekündigt werden soll, rechtlich verhindert, an der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats über die Kündigung teilzunehmen, ist ein Ersatzmitglied zu laden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 5; S 335-337)
Ort / Verlag / Datum:20.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Zustimmungsverfahren nach 103 BetrVG ist das Betriebsratsmitglied, dem gekündigt werden soll, rechtlich verhindert, an der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats über die Kündigung teilzunehmen, ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog