Grenzen des Vertrauensschutzes beim Zustimmungsverfahren nach 103 BetrVG : Bundesarbeitsgericht v.23.8.1984
Im Zustimmungsverfahren nach 103 BetrVG ist das Betriebsratsmitglied, dem gekündigt werden soll, rechtlich verhindert, an der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats über die Kündigung teilzunehmen, ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 5; S 335-337)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Im Zustimmungsverfahren nach 103 BetrVG ist das Betriebsratsmitglied, dem gekündigt werden soll, rechtlich verhindert, an der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats über die Kündigung teilzunehmen, ist ein Ersatzmitglied zu laden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |