Mitbestimmung bei technischer Überwachung : BAG v.14.9.1984

Eine datenverarbeitende Anlage kann auch dann eine zur Überwachung von Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer bestimmte technische Einrichtung sein, wenn die leistungs-oder verhaltensbezogenen Daten nicht auf technischem Wege gewonnen werden, sondern dem System zum Zwecke der Speicherung und Verar...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 8; S 450-453)
Ort / Verlag / Datum:20.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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