Miethaus im Miteigentum mehrerer Familienmitglieder

Halten eines Hauses ist keine Liebhaberei, wenn Verluste nur durch Zwangsvorschriften auf dem Wohnungssektor hervorgerufen wurden / Mit dem Fruchtgenussrecht ist nur dann ein wirtschaftliches Eigentum verbunden, wenn noch weitere Einschränkungen des zivilrechtlichen Eigentümers zugunsten des Fruchtg...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
347.4 Vertragsrecht
351.778.542 Mieterschutz
336.2 Umsatzsteuer
34.038 Rechtsprechung
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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