Das Kündigungsrecht für Arbeiter muss gesetzlich neu geregelt werden : Kündigungsfristen bei Angestellten und Arbeitern

Es ist mit Art.3 Abs.1 GG unvereinbar, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen massgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen, während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:12.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.76 Arbeiter
342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-437387 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage