Lärmschutz: : Bundesverwaltungsgericht v.29.10.1984
Sind die in der TA Lärm festgesetzten Richtwerte im Hinblick auf den erforderlichen Interessenausgleich zwischen benachbarten Gebieten unterschiedlicher Schutzwürdigkeit nicht ohne weiteres anwendbar, so darf der zu bildende 'Mittelwert' nicht schematisch im Sinne einer mathematischen Inte...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.517.2 Lärmbekämpfung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sind die in der TA Lärm festgesetzten Richtwerte im Hinblick auf den erforderlichen Interessenausgleich zwischen benachbarten Gebieten unterschiedlicher Schutzwürdigkeit nicht ohne weiteres anwendbar, so darf der zu bildende 'Mittelwert' nicht schematisch im Sinne einer mathematischen Interpolation festgesetzt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |