Der Schweizer Richter und das ausländische Recht : Zum Entwurf des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht

Zwar gilt auch für das ausländische Recht der Grundsatz, dass das Gericht das Recht von Amtes wegen anzuwenden hat, jedoch mit der Einschränkung: 'Anstelle fremden Rechts, von welchem das Gericht keine sichere Kenntnis hat, wird einheimisches Recht angewendet, wenn die Parteien nicht den Inhalt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1985)
VerfasserIn: Vogel, Oscar
Ort / Verlag / Datum:07.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.9 Privatrecht, internationales
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zwar gilt auch für das ausländische Recht der Grundsatz, dass das Gericht das Recht von Amtes wegen anzuwenden hat, jedoch mit der Einschränkung: 'Anstelle fremden Rechts, von welchem das Gericht keine sichere Kenntnis hat, wird einheimisches Recht angewendet, wenn die Parteien nicht den Inhalt des fremden Rechts nachweisen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog