Voraussetzung für Kenntnisnahme von Konkurseröffnung durch einen Stellvertreter : VGH 82/11/0098 v.13.9.1983

Bei Prüfung der Frage, ob und inwieweit für den Anwendungsbereich des 6 Abs.1 erster Satz IESG hinsichtlich des Tatbestandsmerkmales 'ab Kenntnis von der Abweisung eines Antrages nach 1 Abs.1 Z.3' die Kenntnis eines gewillkürten Vertreters dem Anspruchsberechtigten zuzurechnen ist, muss vo...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:19.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.462 Vollmachten
347.736 Konkursrecht
351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Prüfung der Frage, ob und inwieweit für den Anwendungsbereich des 6 Abs.1 erster Satz IESG hinsichtlich des Tatbestandsmerkmales 'ab Kenntnis von der Abweisung eines Antrages nach 1 Abs.1 Z.3' die Kenntnis eines gewillkürten Vertreters dem Anspruchsberechtigten zuzurechnen ist, muss von der Vorschrift des 1017 ABGB ausgegangen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog