Zur Unzulässigkeit der Klausel 'Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit'
Der BGH spricht von Abwälzung des 'Risikos', obwohl es nicht um Haftung, Gefahrtragung, Gewährleistung oder ähnliche ungewisse Faktoren geht, vielmehr eine von vornherein klar erkennbare und abgrenzbare preisliche Regelung vorliegt. Es wird dem Wartungsunternehmen vom BGH eine bestimmte Ka...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.44 Werkverträge 331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der BGH spricht von Abwälzung des 'Risikos', obwohl es nicht um Haftung, Gefahrtragung, Gewährleistung oder ähnliche ungewisse Faktoren geht, vielmehr eine von vornherein klar erkennbare und abgrenzbare preisliche Regelung vorliegt. Es wird dem Wartungsunternehmen vom BGH eine bestimmte Kalkulationsgrundlage aufgenötigt. Unternehmergewinn darf nur während der Arbeitszeit am Aufstellungsort der Anlage erwirtschaftet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |