Zur Unzulässigkeit der Klausel 'Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit'

Der BGH spricht von Abwälzung des 'Risikos', obwohl es nicht um Haftung, Gefahrtragung, Gewährleistung oder ähnliche ungewisse Faktoren geht, vielmehr eine von vornherein klar erkennbare und abgrenzbare preisliche Regelung vorliegt. Es wird dem Wartungsunternehmen vom BGH eine bestimmte Ka...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 7)
VerfasserIn: Thamm, Manfred
Ort / Verlag / Datum:15.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.44 Werkverträge
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der BGH spricht von Abwälzung des 'Risikos', obwohl es nicht um Haftung, Gefahrtragung, Gewährleistung oder ähnliche ungewisse Faktoren geht, vielmehr eine von vornherein klar erkennbare und abgrenzbare preisliche Regelung vorliegt. Es wird dem Wartungsunternehmen vom BGH eine bestimmte Kalkulationsgrundlage aufgenötigt. Unternehmergewinn darf nur während der Arbeitszeit am Aufstellungsort der Anlage erwirtschaftet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog