Angemessene Entschädigung eines Handelsvertreters : OGH 4 Ob 125/84 v.27.11.1984

Die Bestimmung des 25 Abs.1 letzter Halbsatz HVG ist so auszulegen, dass es auf die konkreten Möglichkeiten des Unternehmers, Nutzen aus der vom Handelsvertreter angebahnten Geschäftsverbindung mit Kunden zu ziehen ankommt, und nicht darauf, ob der Unternehmer die ihm gebotenen Möglichkeiten auch ta...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:19.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bestimmung des 25 Abs.1 letzter Halbsatz HVG ist so auszulegen, dass es auf die konkreten Möglichkeiten des Unternehmers, Nutzen aus der vom Handelsvertreter angebahnten Geschäftsverbindung mit Kunden zu ziehen ankommt, und nicht darauf, ob der Unternehmer die ihm gebotenen Möglichkeiten auch tatsächlich ausgenützt hat / Der Vorteil des Unternehmers ist, wie der entgangene Gewinn im Schadenersatzrecht, im vorhinein abstrakt zu berechnen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog