Angemessene Entschädigung eines Handelsvertreters : OGH 4 Ob 125/84 v.27.11.1984
Die Bestimmung des 25 Abs.1 letzter Halbsatz HVG ist so auszulegen, dass es auf die konkreten Möglichkeiten des Unternehmers, Nutzen aus der vom Handelsvertreter angebahnten Geschäftsverbindung mit Kunden zu ziehen ankommt, und nicht darauf, ob der Unternehmer die ihm gebotenen Möglichkeiten auch ta...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Bestimmung des 25 Abs.1 letzter Halbsatz HVG ist so auszulegen, dass es auf die konkreten Möglichkeiten des Unternehmers, Nutzen aus der vom Handelsvertreter angebahnten Geschäftsverbindung mit Kunden zu ziehen ankommt, und nicht darauf, ob der Unternehmer die ihm gebotenen Möglichkeiten auch tatsächlich ausgenützt hat / Der Vorteil des Unternehmers ist, wie der entgangene Gewinn im Schadenersatzrecht, im vorhinein abstrakt zu berechnen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |