2 Abs.2 ArbGG 18 Abs.3 GmbHG 71 Abs.3 AktG 17 Abs.3 GenG und 125 Abs.3 HGB : Oberster Gerichtshof 4 Ob 145/83 v.29.11.1983
Als gesetzliche Vertreter iS des 2 Abs.2 ArbGG sind nur jene gesetzliche Vertreter von juristischen Personen (Personengesamtheiten) zu verstehen, die ständig zu deren organschaftlichen Vertretung berufen sind / Die im Rahmen einer 'unechten' Gesamtvertretung tätigen Prokuristen fallen grun...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1985; Nr 1; S 32-37)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
331.77 Angestellte, leitende 347.998 Arbeitsgericht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Als gesetzliche Vertreter iS des 2 Abs.2 ArbGG sind nur jene gesetzliche Vertreter von juristischen Personen (Personengesamtheiten) zu verstehen, die ständig zu deren organschaftlichen Vertretung berufen sind / Die im Rahmen einer 'unechten' Gesamtvertretung tätigen Prokuristen fallen grundsätzlich nicht unter den Begriff des 'gesetzlichen Vertreters'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |