Gewerkschaftliche Tätigkeit : VwGH 82/01/0190 v.15.6.1983

Eine 'gewerkschaftliche' Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer, der kein Gewerkschaftsmitglied ist, als Verbindungsperson zwischen Betrieb und Gewerkschaft fungiert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-433197 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage