Fristlose Entlassung wegen abträglicher Nebengeschäfte : OGH 4 Ob 48/83 v.10.5.1983
Trifft ein Arbeitnehmer während des noch nicht aufgekündigten Arbeitsverhältnisses nicht bloss interne Vorbereitungen zur Eröffnung eines eigenen Geschäfts, sondern macht er sich gegenüber dem Publikum erbötig, schon vor Ende des Arbeitsverhältnisses im Geschäftszweig des Arbeitgebers selbständig tä...
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Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.142 Nebenerwerb 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Trifft ein Arbeitnehmer während des noch nicht aufgekündigten Arbeitsverhältnisses nicht bloss interne Vorbereitungen zur Eröffnung eines eigenen Geschäfts, sondern macht er sich gegenüber dem Publikum erbötig, schon vor Ende des Arbeitsverhältnisses im Geschäftszweig des Arbeitgebers selbständig tätig zu werden, so bildet dies einen Entlassungsgrund. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |