2 UWG : OGH 4 Ob 351/84 v.10.7.1984
Bei der Ankündigung eines in einem bestimmten Prozentsatz ausgedrückten Preisnachlasses für einen fabriksneuen PKW kommt als Bezugspreis mangels eines anderen Hinweises nur der Listenpreis dieses Fahrzeuges in Betracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz (1984; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.881 Rabatte
381.52 Autohandel 347.776 Wettbewerbsrecht 658.8.03 Preisbildung, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei der Ankündigung eines in einem bestimmten Prozentsatz ausgedrückten Preisnachlasses für einen fabriksneuen PKW kommt als Bezugspreis mangels eines anderen Hinweises nur der Listenpreis dieses Fahrzeuges in Betracht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |