2 UWG : OGH 4 Ob 351/84 v.10.7.1984

Bei der Ankündigung eines in einem bestimmten Prozentsatz ausgedrückten Preisnachlasses für einen fabriksneuen PKW kommt als Bezugspreis mangels eines anderen Hinweises nur der Listenpreis dieses Fahrzeuges in Betracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz (1984; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.881 Rabatte
381.52 Autohandel
347.776 Wettbewerbsrecht
658.8.03 Preisbildung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Ankündigung eines in einem bestimmten Prozentsatz ausgedrückten Preisnachlasses für einen fabriksneuen PKW kommt als Bezugspreis mangels eines anderen Hinweises nur der Listenpreis dieses Fahrzeuges in Betracht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog